Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Pflicht-Anlage zum Hauptvertrag (Nutzungsbedingungen MyJF) nach Art. 28 DSGVO. Wird mit Vertragsschluss automatisch zwischen dem Anbieter und der Trägerorganisation der Wehr geschlossen.
Stand:
Parteien
Verantwortlicher (im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO): die jeweilige Trägerorganisation der Wehr (Stadt, Gemeinde, Verein o. ä.), vertreten durch den im Admin-Panel hinterlegten Verantwortlichen.
Auftragsverarbeiter (im Sinne von Art. 4 Nr. 8 DSGVO):
David Dülle Creative
Inhaber: David Dülle
Auf der Höhe 22, 21339 Lüneburg
E-Mail: info@my-jf.de
§ 1 Gegenstand und Dauer der Auftragsverarbeitung
-
Gegenstand: Bereitstellung und Betrieb der Webanwendung MyJF unter der
Subdomain der jeweiligen Wehr (
<wehr-slug>.my-jf.de) einschließlich der dabei anfallenden Verarbeitungstätigkeiten. - Dauer: Der Vertrag gilt für die Dauer des Hauptvertrags (Nutzungsbedingungen) zwischen den Parteien.
§ 2 Art und Zweck der Verarbeitung
- Art: Erhebung, Speicherung, Strukturierung, Veränderung, Auslesen, Verwendung, Übermittlung an die berechtigten Endnutzer der Wehr, Einschränkung, Löschung.
- Zwecke:
- Mitglieder-Verwaltung der Wehr
- Termin-Abstimmung (RSVPs)
- Eltern-Kind-Verknüpfungen + Eltern-Einwilligungs-Workflow nach Art. 8 DSGVO
- Lern-Spiele für Mitglieder
- Optional: Synchronisation mit Wehr-eigenem Google-Kalender
- Sicherheits-Auditierung der Plattform
§ 3 Art der personenbezogenen Daten
- Stammdaten: Username, Anzeigename, Rolle, Status
- Auth-Daten: bcrypt-Hash des Passworts, optional TOTP-Secret + Backup-Codes
- Eltern-Daten bei Minderjährigen: Eltern-E-Mail-Adresse, Einwilligungs-Datum
- Inhaltsdaten: Termin-Antworten (Ja/Nein/Vielleicht), Spielstände, ggf. Notizen zu Terminen
- Beziehungsdaten: Eltern-Kind-Verknüpfungen
- Technische Daten: Login-Cookie, IP-Adressen (kurzzeitig für Rate-Limiting), Server-Logs (max. 14 Tage)
Nicht verarbeitet: Klarnamen-Adressen, Geburtsdaten, Telefonnummern, Bilder, Gesundheitsdaten, biometrische Daten, Daten besonderer Kategorien (Art. 9 DSGVO).
§ 4 Kategorien betroffener Personen
- Mitglieder der Jugendfeuerwehr (Jugendliche, typischerweise 10-18 Jahre)
- Eltern / Erziehungsberechtigte
- Betreuer + Admins der Wehr
§ 5 Pflichten des Auftragsverarbeiters
- Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen. Eine Übermittlung in Drittländer erfolgt nur gemäß § 8.
- Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass alle zur Verarbeitung befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
- Der Auftragsverarbeiter ergreift sämtliche nach Art. 32 DSGVO erforderlichen Maßnahmen zur Sicherheit der Verarbeitung. Die aktuell umgesetzten technischen und organisatorischen Maßnahmen sind auf Anforderung als Anlage 2 zu diesem AVV erhältlich.
-
Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen unter Berücksichtigung der Art der
Verarbeitung mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Erfüllung:
- der Anträge auf Wahrnehmung der Betroffenenrechte (Art. 12-22 DSGVO)
- der Sicherheitsmeldungen (Art. 33, 34 DSGVO)
- der Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 DSGVO)
- der vorherigen Konsultation (Art. 36 DSGVO)
- Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der in Art. 28 DSGVO niedergelegten Pflichten zur Verfügung.
- Nach Wahl des Verantwortlichen werden alle personenbezogenen Daten nach Abschluss der Vertragsbeziehung gelöscht oder zurückgegeben. Standard: 30 Tage Schutzfrist ab Lösch-Anforderung durch den Admin, Datenexport (DSGVO Art. 20) jederzeit möglich.
§ 6 Pflichten des Verantwortlichen
- Der Verantwortliche teilt dem Auftragsverarbeiter alle Weisungen rechtsverbindlich mit und verantwortet die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung.
- Der Verantwortliche ist verantwortlich für:
- die Einholung der Einwilligungen der Betroffenen: insbesondere der Eltern bei Minderjährigen unter 16 (Art. 8 DSGVO)
- die Information der Betroffenen über die Verarbeitung (Datenschutzerklärung der Wehr)
- die Bestellung eines eigenen Datenschutzbeauftragten, falls erforderlich
- die Pflege der eigenen Stammdaten und das Setzen korrekter Rollen
- die verpflichtende Hinterlegung einer eigenen Datenschutz-URL und einer Impressum-URL im Admin-Panel: diese werden im Footer der Wehr-Instanz angezeigt und sind rechtsverbindlich
§ 7 Subunternehmer (Sub-Auftragsverarbeiter)
- Der Auftragsverarbeiter darf weitere Auftragsverarbeiter (Sub-AVs) mit allgemeiner Zustimmung des Verantwortlichen einsetzen. Die aktuell eingesetzten Sub-AVs werden auf Anforderung mitgeteilt und umfassen:
- IONOS SE, Elgendorfer Straße 57, 56410 Montabaur (Hosting; Sitz: Deutschland)
- Stripe Payments Europe, Limited, 1 Grand Canal Street Lower, Dublin, Irland (Zahlungsabwicklung)
- Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland (Calendar API + OAuth, optional pro Wehr)
- Konfigurierter SMTP-Provider (für Bestätigungs-Mails): wird vom Anbieter offen ausgewiesen
- Beabsichtigt der Auftragsverarbeiter, einen weiteren Sub-AV einzusetzen oder einen bestehenden zu ersetzen, informiert er den Verantwortlichen mindestens 30 Tage vorab per E-Mail an die hinterlegte Admin-Adresse. Der Verantwortliche kann der Änderung innerhalb von 14 Tagen widersprechen. Ein berechtigter Widerspruch berechtigt den Verantwortlichen zur außerordentlichen Kündigung des Hauptvertrags.
- Der Auftragsverarbeiter schließt mit jedem Sub-AV einen eigenen AVV mit Pflichten, die denen dieses Vertrages entsprechen.
§ 8 Drittlandtransfer
Sofern Sub-AVs Daten in Drittländer (außerhalb des EWR) verarbeiten, werden die EU-Standardvertragsklauseln (Durchführungsbeschluss 2021/914) und ggf. zusätzliche Schutzmaßnahmen (Verschlüsselung) angewendet. Aktuell betrifft dies: Stripe Inc. (USA), Google LLC (USA): beide als Sub-Sub-AVs unter ihren EU-Tochtergesellschaften, abgesichert durch SCC + EU-US Data Privacy Framework.
§ 9 Meldepflichten
- Der Auftragsverarbeiter meldet dem Verantwortlichen jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnisnahme. Die Meldung enthält die nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO erforderlichen Angaben.
- Der Verantwortliche bleibt für die Meldung an die Aufsichtsbehörde nach Art. 33 DSGVO zuständig (72-Stunden-Frist).
§ 10 Kontrollrechte
- Der Verantwortliche hat das Recht, die Einhaltung dieses Vertrages durch den Auftragsverarbeiter zu kontrollieren: durch Einsichtnahme in vorzulegende Unterlagen, Anforderung von Auskünften oder durch eine Vor-Ort-Prüfung.
- Vor-Ort-Prüfungen sind mindestens 30 Tage vorher anzukündigen und während der üblichen Geschäftszeiten ohne Störung des Betriebsablaufs durchzuführen. Die Kosten trägt der Verantwortliche.
- Der Auftragsverarbeiter kann eine Prüfung verweigern, wenn berechtigte Geheimhaltungsinteressen anderer Tenants entgegenstehen. Alternativen: Einsichtnahme in zusammengefasste Berichte, ISO-27001-Zertifikat des Hosters.
§ 11 Vergütung
Die Erbringung der in § 5 genannten Unterstützungsleistungen ist mit der Vergütung des Hauptvertrags abgegolten, soweit der Aufwand 4 Personenstunden je Kalenderjahr nicht überschreitet. Darüber hinausgehender Aufwand wird zum Stundensatz von 95 € (zzgl. ggf. anfallender USt.) berechnet, wenn die Mehrarbeit auf einer übermäßigen Anzahl von Anfragen oder auf schuldhaftem Handeln des Verantwortlichen beruht.
§ 12 Haftung
Es gelten die Haftungsregelungen des Hauptvertrags (Nutzungsbedingungen, § 10).
§ 13 Schlussbestimmungen
- Bei Widerspruch zwischen diesem AVV und dem Hauptvertrag gehen die Regelungen dieses AVV hinsichtlich der Datenverarbeitung vor.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.